Studium finanzieren mit Bafög

Studium finanzieren mit BAföG

Was ist BAföG?

BAföG bezeichnet eine finanzielle Ausbildungsunterstützung für Schüler und Studenten in Deutschland.

Die Abkürzung BAföG steht eigentlich für Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz, wird aber in der Regel synonym für die Bezeichnung der Förderung selbst verwendet.

Die Förderung können Studierende aller Hochschulen, auch im Fernstudium, Master- oder Zweitstudium beantragen.

Wie wird das BAföG berechnet?

Die Höhe der Förderung errechnet sich dem Bedarfssatz abzüglich des anrechenbaren Einkommens und Vermögens des Beantragenden sowie ggf. des Einkommens von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern.

Der Bedarfssatz ist ein fester Betrag, welcher die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten decken soll. Der Bedarfssatz ist deutschlandweit gleich hoch. Das heißt, unabhängig davon, ob du in Bayern, Berlin oder Sachsen Anhalt BAföG beantragst, wird erst einmal vom gleichen Bedarfssatz ausgegangen.

Die Vergabe der Ausbildungsförderung ist weiterhin an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Damit wird sichergestellt, dass nur Personen eine Unterstützung erhalten, die diese auch tatsächlich benötigen. Bei der Berechnung der Förderung durch BAföG werden u.a. das Vermögen und das Einkommen berücksichtigt.

Mit einem BAföG-Rechner kannst du dir einen ersten groben Eindruck verschaffen, wieviel Geld dir zusteht.

Wie hoch ist der Bedarfssatz?

Ausbildungsstätte Bei den Eltern wohnend Inkl. KV- und PV-Zuschlag* Mit eigener Wohnung Höchstsatz inkl. KV- und PV-Zuschlag*
1. Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt Keine Förderung Keine Förderung 585 € 694 €
2. Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 247 € 356 € 585 € 694 €
3. Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 448 € 557 € 681 € 790 €
4. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs 454 € 563 € 723 € 832 €
5. Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen 483 € 592 € 752 € 861 €
Aktuelle BAföG Bedarfssätze | * KV- und PV-Zuschlag steht für Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, dieser beträgt insgesamt 109 €. | Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

BAföG Höchstsatz

Der Höchstsatz inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag liegt im Jahr 2021 zwischen 694 und 861 Euro.

Vermögen anrechnen

Bei der Berechnung des BAföG wird u.a. das Vermögen des Beantragenden berücksichtigt. Dabei wird ein Freibetrag angesetzt. Alles, was an Vermögen über diesem Freibetrag vorhanden ist, geht in die Berechnung ein.

Zum Vermögen zählt nicht nur das Geld, was man auf dem Konto hat, sondern z.B. auch Wertpapiere, Autos und Immobilien. Hast du Schulden, werden diese ebenfalls gegengerechnet.

Einkommen anrechnen

Bei der Berechnung des BAföG werden das Einkommen des Beantragenden, von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern angerechnet.

Dabei wird das Einkommen des Schülers bzw. Studierenden im Bewilligungszeitraum für die Berechnung herangezogen. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern wird das Einkommen aus dem vorletzten Jahr berücksichtigt.

In die Förderungs-Berechnung geht jeweils immer das Netto-Einkommen abzüglich eines Freibetrages ein. Liegt das Einkommen unterhalb dieses Freibetrages, muss es also in der Berechnung gar nicht berücksichtigt werden. Es ist also durchaus möglich, zu arbeiten und sich mit einem Mini-Job, Nebenjob, Praktikum, dualem Studium oder z.B. als Werkstudent etwas zum BAföG dazuzuverdienen.

Auch Einkommen aus anderen Quellen können zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Dazu zählen u.a.:

  • Unterhalt
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Hartz 4
  • Stipendium
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ist dein Einkommen oder das deines Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern sehr viel höher als der Freibetrag, verringert sich der Anspruch entsprechend. Der Freibetrag selbst ist abhängig von einigen Faktoren, z.B. ob die betreffenden Personen verheiratet sind und ob es weitere Kinder gibt.

In einigen Fällen ist auch ein elternunabhängiges BAföG möglich. Dann nämlich, wenn du zum Zeitpunkt der Ausbildung älter als 30 Jahre bist oder der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist.

BAföG beantragen

BAföG kannst du beantragen, indem du die ausgefüllten Antragsformulare an das zuständige Amt schickst. Der Antrag kann mittlerweile aber auch auf www.bafoeg-digital.de komplett online ausgefüllt und abgesendet werden.

In diesem kurzen Video erfährst du, wie BAföG Digital funktioniert:

Antragsformulare

  • Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung ist der eigentliche Antrag und enthält alle wichtigen Eckdaten für die Beantragung.
  • Formblatt 2 – Bescheinigung nach § 9 BAföG wird von der Ausbildungsstätte ausgefüllt und gilt als Beleg dafür, dass die beantragende Person dort eine Ausbildung bzw. ein Studium macht.
  • Formblatt 3 – Einkommenserklärung ist von Eltern, Ehegatten und/oder Lebenspartnern auszufüllen.
  • Formblatt 4 – Kinder der auszubildenden Person dient dazu, einen zusätzlichen Bedarf festzustellen.
  • Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG gilt für Auszubildende an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule und ist grundsätzlich mit Beginn des 5. Fachsemesters vorzulegen.
  • Formblatt 6 – Ausbildung im Ausland gilt wie der Name schon sagt für Ausbildungsförderung im Ausland
  • Formblatt 7 – Aktualisierung des Einkommens muss dann eingereicht werden, wenn sich während des laufenden Bewilligungszeitraums das Einkommen von Eltern, Ehegatten und/oder Lebenspartnern ändert.
  • Formblatt 8 – Antrag auf Vorausleistung ist dann relevant, wenn Eltern Einkommensauskünfte oder Unterhaltszahlungen verweigern.
  • Formblatt 9 – Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (nur für Studierende) können Studierende für einen Folgeantrag anstelle von Formblatt 1 verwenden, wenn sich am zuständigen Amt für Ausbildungsförderung nichts ändert.

Welches Amt ist für mich zuständig?

Wohin du deine Unterlagen schicken musst, hängt davon ab wo du lernst bzw. studierst. Grundsätzlich ist das BAföG-Amt am jeweiligen Studienort zuständig. Hier findest du die Ämter in den einzelnen Bundesländern:

BAföG verlängern

Wenn du über die Förderungshöchstdauer hinaus finanzielle Unterstützung benötigst, hast du die Möglichkeit dein BAföG zu verlängern. Grundsätzlich wird das Geld für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt. Unter bestimmten Umständen kannst du die Zahkungen aber verlängern. Eine maximale Anzahl an Verlängerungssemestern gibt es dabei nicht.

Eine Verlängerung kann gewährt werden, wenn du die Regelstudienzeit aus einem der folgenden Gründe überschreitest:

  • schwerwiegenden Gründen, wie Krankheit oder Wiederholung von Prüfungsleistungen
  • Pflege eines Angehörigen, der mindestens im Pflegegrad 3 zugeordnet ist
  • Engagement in einem Gremium oder Organ
  • erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung
  • Behinderung
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuung bei Kindern bis zu 14 Jahren

Um dein BAföG zu verlängern reicht eine formlose Erklärung, beim Amt, in welcher du schreibst, mit welcher Begründung die Verlängerung beantragt wird.

BAföG zurückzahlen

BAföG wird Studierenden zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als ein zinsloses Darlehen bereitgestellt. Zurückgezahlt werden muss nur das Darlehen.

Die Rückzahlung wird fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer fällig. Du wirst rechtzeitig per Post daran erinnert. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in Form von Raten, die vierteljährlich gezahlt werden. Alle drei Monate sind werden dann 390 Euro zurückgezahlt. Der Rückzahlungs-Zeitraum beträgt maximal 77 Monate, so dass maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden müssen.

Gibt es BAföG, das nicht zurückgezahlt werden muss?

Ja, Schüler-BAföG muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

BAföG vorzeitig zurückzahlen

Unabhängig von der üblichen Ratenzahlung kannst du dein BAföG jederzeit auch vorzeitig zurückzahlen. Der Vorteil gegenüber der Zahlung in Raten ist, dass du je nach Höhe der Ablösungssumme damit sogar richtig Geld sparen kannst. Wieviel genau, ist in der Nachlasstabelle nach § 6 DarlehensV festgeschrieben.

Wenn du es dir leisten kannst, kannst du dein BAföG sogar auf einmal zurückzahlen und damit bis zu 38% Nachlass erhalten.

BAföG Rückzahlung widersprechen

Wenn du arbeitslos bist oder ein sehr geringes Einkommen hast, kannst du eine Stundung oder eine Teilfreistellung beantragen. Der Antrag muss jedes Jahr neu eingereicht werden. Alle Anträge rund um die Rückzahlung kannst du auch online verwalten.

Bei einer Stundung wird die Ratenzahlung für einen Zeitraum ausgesetzt.

Bei einer Teilfreistellung werden die Raten verringert. Dies geschieht individuell je nach der Höhe des Einkommens.

Wenn die Forderung nach BAföG-Rückzahlung vom Amt unberechtigt gestellt wird, du also z.B. mehr zurückzahlen sollst, als du mit deinem aktuellen Einkommen und Vermögen stämmen kannst, kannst du dem Bescheid natürlich auch widersprechen. Hier findest du ein Muster, wie du einen Widerspruch gegen die BAföG-Rückzahlung formulieren kannst.

BAföG in der Steuererklärung

Schüler- und Studierenden-BAföG ist eine Ausbildungsbeihilfe und damit steuerfrei. Somit musst du diese Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben. Wenn du Student bist und neben dem BAföG keine weiteren Einnahmen hast, bist du auch nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Auch die Rückzahlungen wirken sich nicht in der Steuererklärung aus und müssen damit nicht angegeben werden. Lediglich, wenn du aufgrund von Zahlungsverzug Strafzinsen zahlen musst, kannst du diese steuerlich geltend machen.

Literatur

Alle wichtigen Informationen und Gesetze zum Thema könnt ihr in BAföG Bildungsförderung* nachlesen.
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